Dr. med. Georg Erdmann
Arzt für Innere- und Allgemeinmedizin
Chirotherapie | Akupunktur | Palliativmedizin
Liebe Patienten,
Donnerstag, 07.11.2024 bis Freitag, 08.11.2024
bleibt die Praxis fortbildungsbedingt
geschlossen.
In dringenden Fällen, wenden Sie sich bitte an die
Notfallambulanzen der umliegenden
Krankenhäuser und ab 19 Uhr an den ärztlichen
Notdienst unter der Ruf-Nummer: 116 117.
Viele Grüße Ihr Praxisteam
Dr. med. Georg Erdmann
Ihre Hausarztpraxis behandelt Privat und Kasse versicherte Patienten in akuten Erkrankungsfällen genauso routiniert, wie chronisch Erkrankte, die eine langfristige Betreuung benötigen. Ein Weiterer Schwerpunkt sind präventive Maßnahmen im Rahmen der Früherkennung von Erkrankungen. Neben dem allgemeinen hausärztlich internistischen Spektrum umfasst das Leistungsspektrum ebenfalls einige Spezialisierungen, wie zum Beispiel Chirotherapie, Akupunktur, Palliativmedizinische Versorgung, sowie psychotherapeutische Begleitung im Rahmen des hausärztlichen Settings. Dabei sind wir gut vernetzt mit den Fachärzten und Krankenhäusern am Ort. Unsere Praxis liegt zentral in der Nähe der KVB-Haltestelle Aachenerstr./Gürtel.
Ihre Versichertenkarte muss regelmäßig (idealerweise zu Beginn eines Quartals) bei uns eingelesen sein, bevor wir ein E-Rezept für Sie ausstellen können! Bitte beachten Sie, dass ohne vorheriges Einlesen der Versichertenkarte auch keine Rezept-Vorbestellungen auf Anrufbeantworter bearbeitet werden können!! Sobald Ihre Versichertenkarte erfolgreich eingelesen wurde, können wir Medikamente, die wir bislang auf einem „rosa Rezept“ verordnet haben, auf einem E-Rezept für Sie verordnen. Dieses E-Rezept können Sie sodann ganz einfach in Ihrer Apotheke durch Stecken der Versichertenkarte abrufen. So sparen Sie in Zukunft zusätzliche Wege und Zeit! Es ändert sich in unserer Rezept-Bestell-Organisation nicht viel, wie auch bisher ist auch das E-Rezept am Folgetag fertig und das Medikament in der Apotheke zur Abholung für Sie bereit. Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Infos nicht für Privat-Rezepte (blaues Rezept), Überweisungen oder Hilfsmittel-Rezepte greifen. Diese müssen bitte wie bisher von Ihnen in der Praxis abgeholt werden! Ein Quartal beginnt am 01. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober; wir bitten Sie, dann jeweils erneut Ihre Krankenkassenkarte bei uns vorzulegen! Bitte denken Sie auch daran am Anfang des Jahres uns Ihre Befreiung von der Zuzahlung vorzulegen, damit wir dies für Sie in unserer Kartei vermerken können. Weitere Informationen zum Thema E-Rezept erhalten Sie unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.